Mit JobRad hast du die Möglichkeit, dein Wunschrad über deinen Arbeitgeber zu beziehen und damit kostengünstig und clever in Frankfurt mobil zu sein – auf dem Weg zur Arbeit und in der Freizeit.Du zahlst dein Wunschrad ganz bequem über deine monatliche Gehalts-abrechnung als sog. Gehaltsumwandlung¹ und sparst dabei gleichzeitig bares Geld – inklusive steuerlicher Vorteile. Dank einer neuen Steuerreglung gilt das Dienstwagenprivileg, die 1 %-Regel, nun in ähnlicher Weise auch für Fahrräder und E-Bikes.Wir sind Vertragspartner von JobRad und helfen dir gerne bei der Suche nach deinem neuen E-Bike oder Fahrrad.
 

¹*Per Gehaltsumwandlung aufs Rad

Das JobRad ist das erste Barlohnumwandlungsmodell speziell für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes

Bei der Gehaltsumwandlung, oft auch Barlohnumwandlung genannt, entscheidet der Mitarbeiter einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Leasinggegenstandes (JobRad) zu erhalten. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Gehalts in Höhe der Leasingrate einbehält. Dieser Barlohn wird wiederum in sog. Sachlohn umgewandelt, im Fall von JobRad ist das die Überlassung eines Fahrrads. Ausführliche Informationen zum Thema Gehaltsumwandlung findest du u.a. im Lexikon für das Lohnbüro 2017.